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Assistenz im Krankenhaus: LBBP begrüßt Kostenregelung

Eine Krankenpflegerin hilft einer älteren Dame am Rollator zu gehen

Assistenz im Krankenhaus: Claudia Middendorf begrüßt Beschluss des Bundestags zur Kostenregelung

Die Gesetzeslücke bei der Kostenregelung für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern wurde mit Beschluss des Bundestags geschlossen. Bei einer Begleitung durch Angehörige übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Im Falle einer Begleitung durch Mitarbeiter von Einrichtungen der Behindertenhilfe sind staatliche Träger der Eingliederungshilfe in der Pflicht. Die Landesbehinderten- und -patientenbeauftrage begrüßt diesen Schritt.

07.07.2021

Düsseldorf – Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, begrüßt den Beschluss des Bundestags, die Gesetzeslücke bei der Kostenregelung für Assistenzkräfte von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern zu schließen.

Die Landesbehinderten- und patientenbeauftragte macht deutlich: „Viel zu lang fehlte eine bundesweite Regelung zur Kostenübernahme von Assistenzkräften, die Menschen mit Behinderung während des Krankenhausaufenthaltes begleiten. Dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird, war längst überfällig. Ich freue mich über ein geregeltes Verfahren mit eindeutiger Zuständigkeit eines Kostenträgers.

Fakt ist, dass Menschen mit Behinderung, die im Alltag auf die Hilfe von Assistenzkräften angewiesen sind, diese Unterstützung auch bei einem Krankenhausaufenthalt benötigen. Für diese Menschen bedeutet ein stationärer Krankenhausaufenthalt immer einen erhöhten Unterstützungsbedarf - sei es durch Kommunikationsbarrieren, die fehlende Vertrauensperson oder unter Zeitdruck arbeitendes Personal. Umso wichtiger ist es, dass Menschen mit Behinderung bei einer Behandlung im Krankenhaus einen geregelten Anspruch auf Assistenz haben.

Hierzu ist es notwendig, die Assistenz sowohl als Leistung der Gesundheitsvorsorge als auch der Eingliederungshilfe durch eine Regelung in den entsprechenden Sozialgesetzbüchern sicherzustellen. Nun ist die Kostenfrage geregelt: Bei einer Begleitung durch Angehörige übernimmt die Krankenkasse die Zahlung. Im Falle einer Begleitung durch Mitarbeiter von Einrichtungen der Behindertenhilfe sind staatliche Träger der Eingliederungshilfe in der Pflicht. Somit werden die Kosten nun zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Eingliederungshilfe aufgeteilt.

Das Signal aus Berlin hat eine ungeheure Bedeutung für die Betroffenen. Nun gilt es unbürokratisch ein weiteres Stück gleichberechtigte Teilhabe in der Gesundheitsversorgung zu schaffen.“

Hinweis: Nach der parlamentarischen Sommerpause muss zunächst noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.