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Erklärung zur Barrierefreiheit

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.lbbp.nrw und seine Unterkapitel.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Internetseite www.lbbp.nrw ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht vollständig vereinbar.

Die "Agentur Barrierefrei NRW" hat den Internetauftritt nach dem WCAG-Verfahren im März 2021 getestet und dabei festgestellt, dass die Seite derzeit für Menschen mit Behinderungen nur "eingeschränkt zugänglich" ist. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Die technische Basis der Internetseite wurde 2017 entwickelt und hat den damaligen Anforderungen entsprochen. Da der Internetauftritt der LBBP auf das Landessystem aufsetzt, ist es uns leider nicht möglich, dem eigenen Anspruch gerecht zu werden und nahezu vollständig barrierefreie Internetseiten zu gestalten.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite im Rahmen unserer Möglichkeiten zu verbessern. Einige Mängel wurden nach dem Test im März schon behoben. Für alles Weitere bitten wir um Geduld.

Teilweise muss in die Programmierung der Seite eingegriffen werden. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt.
     
Neben einigen Programmierfehlern gibt es insbesondere ein zentrales Problem, das behoben werden muss: die PDF-Dokumente auf www.lbbp.nrw sind  nicht barrierefrei. Wir haben uns dennoch entschieden, diese Dokumente zum Download bereitzustellen und bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung dieses Problems.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. April 2021 erstellt. Dazu wurde von der Landesbeauftragten im Vorfeld von der Agentur Barrierefrei NRW der WCAG-Kurztest durchgeführt.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie der Landesbehinderten- und -patientenbeauftragten Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Bitte beachten Sie, dass mit der Kontaktaufnahme die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an uns übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.

Ihr Ansprechpartner in der Online-Redaktion:

Pascal Wirth
E-Mail an die Online-Redaktion senden
Telefonisch ist die Online-Redaktion unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3475.

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

E-Mail an die Überwachungsstelle senden

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.lbbp.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Sie ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:

E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: (0211) 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier