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Dritte Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 des Schulgesetzes NRW des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen

Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen

 

Art der Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung

Zusammenfassung

„Mit der Verordnung zur befristeten Änderung von Ausbildungs- und Prü­fungs­ordnungen gemäß § 52 SchulG vom 1. Mai 2020 wurden Sonder­re­gelungen für das Schuljahr 2019/2020 in die Ausbildungs- und Prü­fungs­or­dnungen sowie die Externenprüfungsordnungen eingefügt. Die Ver­ord­nungsanpassung beinhaltete Maßnahmen zur Infektionsprävention, z.B. durch Änderung von Verfahrensvorschriften, und zur Kompensation der durch die Einschränkungen des Schulbetriebs entstandenen Nachteile für die Schülerinnen und Schüler.

Aufgrund der epidemiologischen Lage und den damit verbundenen fort­be­stehenden Einschränkungen des Schulbetriebes ist auch in diesem Schul­jahr eine Anpassung der Bestimmungen zur Vermeidung von Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler erforderlich. Vor diesem Hintergrund nimmt der vorliegende Entwurf einer Änderungsverordnung die er­for­der­liche Fortschreibung der Sonderbestimmungen für das Schuljahr 2020/2021 vor. Die Änderungsverordnung folgt dem Entwurf des Zweiten Bildungssicherungsgesetz, welcher Ihnen bereits bekannt ist.

Zentrale Gegenstände der Verordnung sind zum Vorjahr weitgehend un­ver­ändert. Eine Anpassung der Maßnahmen ist jedoch angesichts der zwischenzeitlich geschaffenen Rechtsgrundlage für den Distanzunterricht, die eine Leistungsbewertung ermöglicht und deren Geltungsdauer mit diesem Entwurf um ein Jahr verlängert werden soll, erforderlich. Ins­be­sondere bedarf es einer Fortschreibung von Noten nicht mehr.“

Ende der Frist für die Anhörung

30. März 2021

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

Nicole.Chromik@msb.nrw.de und Stefanie.Overbeck@msb.nrw.de