WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Entwurf einer Verordnung zum Englischunterricht in der Grundschule und zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW

Englischunterricht in der Grundschule

 

Art der Vorschrift

Verordnungsentwurf

Zusammenfassung – darum geht es

Die regierungsbildenden Parteien CDU und FDP kamen im „Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen 2017-2022“ überein, dass es ein zentrales
Ziel ist, die für die weitere schulische Entwicklung grundlegenden Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken. Darüber hinaus sollte aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse die Erteilung des Fachs Englisch in den Grundschulen überprüft werden.

Mit der Zustimmung vom 17. März 2020 zum Masterplan Grundschule „Qualität stärken – Lehrkräfte unterstützen“ konkretisiert die Landesregierung ihre Zielperspektiven für die Schulform Grundschule. Zugleich hat sie umfassende Maßnahmen erarbeitet, die dem Leitziel, „individuelle Förderung“ schon in der Schuleingangsphase zu stärken, gerecht werden.

Um in einem weiteren Schritt die Ziele des Masterplans Grundschule fachlich umzusetzen und rechtlich zu verankern sowie vereinzelt redaktionelle Korrekturen in der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) vorzunehmen, sind Änderungen dieser Verordnung erforderlich.

Ende der Frist für die Anhörung

29. Januar 2021

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

Ursula.vonSchoenfeld@msb.nrw.de und Anna.Schein@msb.nrw.de