Änderung des E-Government-Gesetzes NRW
Art der Vorschrift
Das E-Government-Gesetz von 2016 schafft die rechtliche Grundlage zur Förderung der nachhaltigen und beschleunigten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.
Zusammenfassung – darum geht es
Durch die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs innerhalb des Gesetzesentwurfs sollen Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft mit mehr Behörden in den digitalen Austausch treten können. Mit der angestrebten Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses soll dies deutlich früher möglich sein, als ursprünglich festgeschrieben. Durch die Anpassungen beim Servicekonto.NRW soll der digitale Austausch zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern leichter und umfassender erfolgen.
Stand der Vorschrift
13.09.2019
Ende der Frist für die Anhörung
31.10.2019
E-Mail-Adresse für Stellungnahmen
Die Stellungnahme kann direkt online auf folgender Internetseite erfolgen: