WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes NRW und zur Änderung der Verordnung zur Regelung der behördenübergreifenden Bereitstellung und zum Betrieb von IT-Infrastrukturkomponenten und Anwendungen zum elektronischen Nachweis der Ident

Änderung des E-Government-Gesetzes NRW

 

Art der Vorschrift

Das E-Government-Gesetz von 2016 schafft die rechtliche Grundlage zur Förderung der nachhaltigen und beschleunigten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen.

Zusammenfassung – darum geht es

Durch die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs innerhalb des Gesetzesentwurfs sollen Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft mit mehr Behörden in den digitalen Austausch treten können. Mit der angestrebten Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses soll dies deutlich früher möglich sein, als ursprünglich festgeschrieben. Durch die Anpassungen beim Servicekonto.NRW soll der digitale Austausch zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern leichter und umfassender erfolgen.

Stand der Vorschrift

13.09.2019

Ende der Frist für die Anhörung

31.10.2019

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

Die Stellungnahme kann direkt online auf folgender Internetseite erfolgen:

https://www.egovg.nrw.de/egovg/de/home/beteiligen