WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021 im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung

Sicherung von Schul- und Bildungslaufbahnen im Jahr 2021

 

Art der Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung

Zusammenfassung – darum geht es

„Ziel des Gesetzes ist es, Nachteile für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehramtsstudierenden zu mildern, die sich aus der Corona Pandemie ergeben könnten. Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Regelungen vor:

  • Der Verzicht auf landeseinheitliche Aufgaben für die schriftliche Prüfung im Abschlussverfahren in der Sekundarstufe I (ZP 10) aus dem letzten Schuljahr wird nicht fortgesetzt.
  • Am Ende der Erprobungsstufe gibt es weitestgehend keinen Schulformwechsel gegen den Elternwillen.
  • Zentrale schriftliche Leistungsüberprüfungen am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe finden auch in diesem Schuljahr nicht statt.
  • Am Ende dieses Schuljahres wird es Versetzungsentscheidungen geben. Die Regelung aus dem Vorjahr (Übergang in die nächste Klasse oder Jahrgangsstufe auch ohne Nachweis der erforderlichen Leitungen) wird nicht verlängert.
  • Die Delfin 4 Verfahren können bis in das kommende Schuljahr verschoben werden.
  • Benachrichtigungen wegen Minderleistungen im Verlauf des zweiten Schulhalbjahres („Blaue Briefe“) werden auch in diesem Schuljahr nicht erteilt. Die Folge wird sein, dass Minderleistungen aus dem zweiten Halbjahr in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt werden.
  • Das Lehrerausbildungsgesetz erlaubt Ausnahmen von notwendigen Auslandsaufenthalten beim Studium moderner Fremdsprachen.  Der Zeitraum für die Ableistung der schulpraktischen Ausbildungselemente wird verlängert.“

Ende der Frist für die Anhörung

5. März 2021

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

sarah.dorka@msb.nrw.de