Entwurf eines Gesetzes zur Umstrukturierung der Maßregelvollzugsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Umstrukturierung der Maßregelvollzugsbehörde

 

Art der Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung

Zusammenfassung – darum geht es

„Durch die Installation des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen dem für den Maßregelvollzug zu­ständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den un­teren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden ist erheblicher Abstimmungs- und Prüfaufwand zwischen den beteiligten Behörden entstanden. Dadurch kommt es zu doppelter Beanspruchung von Ressourcen. Gleiches gilt darü­ber hinaus auch für die Kommunikation und Abstimmungsprozesse mit den Trägern oder mit anderen Behörden, wie zum Beispiel dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.“

„Die Behörde des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen wird abgeschafft. Die bisher dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug zugewiesenen Aufgaben und das Personal werden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugewiesen. Die Ein­glie­derung der Aufgaben und des Personals des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen in die Organisation des Minis­teriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales würde Prozesse ver­ein­fachen und ermöglichen, Personalkapazitäten bestmöglich zu nutzen.“

Ende der Frist für die Anhörung

21. Oktober 2020

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

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