WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Entwurf eines Gesetzes zur Umstrukturierung der Maßregelvollzugsbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Umstrukturierung der Maßregelvollzugsbehörde

 

Art der Vorschrift

Gesetzentwurf der Landesregierung

Zusammenfassung – darum geht es

„Durch die Installation des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen dem für den Maßregelvollzug zu­ständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den un­teren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden ist erheblicher Abstimmungs- und Prüfaufwand zwischen den beteiligten Behörden entstanden. Dadurch kommt es zu doppelter Beanspruchung von Ressourcen. Gleiches gilt darü­ber hinaus auch für die Kommunikation und Abstimmungsprozesse mit den Trägern oder mit anderen Behörden, wie zum Beispiel dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.“

„Die Behörde des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen wird abgeschafft. Die bisher dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug zugewiesenen Aufgaben und das Personal werden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugewiesen. Die Ein­glie­derung der Aufgaben und des Personals des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen in die Organisation des Minis­teriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales würde Prozesse ver­ein­fachen und ermöglichen, Personalkapazitäten bestmöglich zu nutzen.“

Ende der Frist für die Anhörung

21. Oktober 2020

E-Mail-Adresse für Stellungnahmen

referat-IVA7@mags.nrw.de