Umstrukturierung der Maßregelvollzugsbehörde
Art der Vorschrift
Gesetzentwurf der Landesregierung
Zusammenfassung – darum geht es
„Durch die Installation des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen als Bindeglied zwischen dem für den Maßregelvollzug zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den unteren staatlichen Maßregelvollzugsbehörden ist erheblicher Abstimmungs- und Prüfaufwand zwischen den beteiligten Behörden entstanden. Dadurch kommt es zu doppelter Beanspruchung von Ressourcen. Gleiches gilt darüber hinaus auch für die Kommunikation und Abstimmungsprozesse mit den Trägern oder mit anderen Behörden, wie zum Beispiel dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW.“
„Die Behörde des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen wird abgeschafft. Die bisher dem Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug zugewiesenen Aufgaben und das Personal werden dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zugewiesen. Die Eingliederung der Aufgaben und des Personals des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen in die Organisation des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales würde Prozesse vereinfachen und ermöglichen, Personalkapazitäten bestmöglich zu nutzen.“
Ende der Frist für die Anhörung
21. Oktober 2020
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