Monitoring- und Beschwerdestelle NRW

Headset und Laptop auf einem Schreibtisch. Das Logo der MBS NRW steht oben rechts.

Monitoring- und Beschwerdestelle NRW

Monitoring- und Beschwerdestelle nach dem Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen (MBS NRW)

Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW erfasst Meldungen und Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz. Sie stellt Informationen zur Vermeidung und Anwendung dieser Maßnahmen bereit. Zudem bietet sie allen Betroffenen und Beteiligten, die in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz arbeiten und/oder leben sowie deren An- und Zugehörigen Hilfestellung und Beratung bei Gewaltvorkommnissen im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Die gesetzliche Grundlage der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW

Im Rahmen der letzten Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) hat sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) verpflichtet, eine Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention, Beobachtung und Beratung im Zusammenhang mit der Durchführung von freiheitsentziehenden Unterbringungen und freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen einzurichten.

Freiheitsbeschränkende und freiheitsentziehende Maßnahmen schränken die Bewegungsfreiheit einer Person ein. Dazu gehören z. B. der Einsatz von Bettgittern, Fixierungen, die Wegnahme einer Gehhilfe oder das Einsperren in einem Zimmer. Solche Maßnahmen unterliegen strengen Regelungen und dürfen nur mit einer gerichtlichen Genehmigung, der Einwilligung der bzw. des Betroffenen oder der Betreuerin bzw. des Betreuers sowie bei Gefahr im Verzug durchgeführt werden.

Die Monitoring- und Beschwerdestelle ist in § 8a Absatz 7 sowie § 16 des Wohn- und Teilhabegesetzes verankert.

Die Aufgaben der Monitoring- und Beschwerdestelle wurden der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen mit Wirkung zum 26. April 2023 übertragen.

Die Aufgaben der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW

Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW arbeitet unabhängig und ist fachlich nicht weisungsgebunden. Zu den Aufgaben gehören nach § 16 WTG insbesondere:

1. die Bereitstellung geeigneter Informationen zur Vermeidung und Anwendung

von Maßnahmen nach § 8a,

2. die Entgegennahme, Auswertung und Berichterstattung über Maßnahmen

nach § 8a in Einrichtungen nach diesem Gesetz,

3. der Informationsaustausch, die Beratung und Unterstützung der kommunalen Ombudspersonen und

4. die Entgegennahme von Beschwerden im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden sowie freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach § 8a.

Die Arbeitsweise der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW

Im Rahmen des Monitorings besteht für die Leistungserbringer, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen, eine Meldepflicht an die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW. Dazu gehören vollstationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, teilstationäre Einrichtungen wie die Tages- und Nachtpflege, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, Hospize sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Über ein digitales Tool werden am Quartalsende die Anzahl der gerichtlichen Genehmigungen und der Einwilligungen im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie die tatsächlich durchgeführten freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Art und Anzahl erfasst. Diese Daten wertet die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW aus und erstellt am Ende eines Jahres einen für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbaren Bericht.

Im Rahmen der Beschwerdestelle können sich alle Personen an die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW wenden, die von Gewaltvorkommnissen im Zusammenhang mit freiheitsbeschränkenden und freiheitsentziehenden Maßnahmen in Einrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (s. o.) unmittelbar oder mittelbar betroffen sind. Darunter fallen die Betroffenen und deren An- und Zugehörige sowie alle weiteren Beteiligten.

Die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW arbeitet unabhängig und ist fachlich nicht weisungsgebunden. Die Eingaben werden vertraulich behandelt.  

Sie bietet Hilfestellung und Beratung, indem sie Informationen bereitstellt und gegebenenfalls an bestehende Beratungs- und Aufsichtsstrukturen vermittelt.

In anonymisierter Form werden die Eingaben erfasst und zur Darstellung des Status quo sowie zu Präventionszwecken ausgewertet.  

Erreichbarkeit der Monitoring- und Beschwerdestelle NRW

Sie erreichen die Monitoring- und Beschwerdestelle NRW zu den gängigen Bürozeiten unter:

Telefonnummer: 0211 - 855-4499 

E-Mail: gewaltschutz@lbbp.nrw.de

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.

Sollten Sie akut von Gewalt bedroht sein, rufen Sie bitte die Polizei.

Video

Erklärvideo in Gebärdensprache