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Unterstützung zur Abwicklung der Corona-Tests

Kalenderblatt von Juli 2022, darauf liegen Coronatests und ein Taschenrechner der eine drei anzeigt, für die 3 Euro, die ein Test u. U. kostet.

Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerinnen und Bürger und Teststellen, um Corona-Tests unkompliziert abzuwickeln

Mit Gültigkeit vom 01. Juli 2022 regelt die neue Coronavirus-Testverordnung des Bundes die Anspprüche auf Bürgertestungen. Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Mustererklärung entwickelt, mit denen der Anspruch bei der Teststelle belegt werden kann.

Gesundheitsministerium veröffentlicht Muster für Nachweise und Erklärungen bei der Bürgertestung als Handlungshilfe

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 29. Juni 2022 neu gefasst. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu auf seiner Internetseite unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html eine FAQ-Liste veröffentlicht. Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.

Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.

Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen. Das Formular kann unter https://www.mags.nrw/coronavirus-tests heruntergeladen werden. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizieles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.

Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

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