WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Änderung der Landesbauordnung

Haus in dem sich eine Person im Rollstuhl befindet

Änderung der Landesbauordnung: Barrierefreiheit ist mehr als eine wohlwollende Nettigkeit

Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes. Der Änderungsentwurf widerspreche den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und schwäche die gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit Behinderung.

01.02.2021

Düsseldorf – Am 1. Januar 2019 ist das Landesbaumodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Eines der Ziele der Neufassung der Landesbauordnung war die stärkere Gewichtung des barrierefreien Wohnens. Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnenund Patienten, sieht deutlichen Verbesserungsbedarf und fordert eine Anpassung des Änderungsgesetzes.

Die Landesbehinderten- und Patientenbeauftragte macht deutlich:
„Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der UNBehindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu wahren, zu gewährleisten, zu fördern und zu schützen. Für uns in Nordrhein-Westfalen wurde die Umsetzung der UN-BRK mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz verankert. Der Änderungsentwurf widerspricht den Grundsätzen der UN-BRK.

Für mich steht der Mensch im Mittelpunkt. Daher ist die Barrierefreiheit mehr als eine wohlwollende Nettigkeit, sie muss eine Selbstverständlichkeit werden. Hier geht es um gleichberechtigte Teilhabe, die nicht ignoriert werden darf. Durch die
Neufassung der Landesbauordnung wird diese jedoch geschwächt statt verstärkt.

Ein Wegfall der Regelungen zum nachträglichen Einbau von Treppenliften ist ebenso wenig hilfreich wie ein Aufzug, der zwar barrierefrei erreichbar, jedoch nicht barrierefrei sein muss.

Barrierefreies Bauen und Wohnen muss zum neuen Standard werden und nicht mitunter auf bestimmte Räume und Zugänge beschränkt sein. Daher hoffe ich inständig, dass der Entwurf eine Neuauflage erfährt, die barrierefreiem und
selbstbestimmtem Wohnen gerecht wird.“