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Koordinierungsstelle

IGG

Koordinierungsstelle nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz (IGG NRW)

Stärkung der Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

Die Koordinierungsstelle nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz unterstützt Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen dabei, ihre gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte wirkungsvoll wahrzunehmen. Sie arbeitet im Auftrag der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf.

Ziele und Aufgaben

Seit ihrer Einrichtung im Juli 2019 verfolgt die Koordinierungsstelle ein zentrales Ziel:

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene nachhaltig zu stärken.

Dazu gehört insbesondere:

  • Die Bereitstellung relevanter Informationen über politische Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
  • Die Unterstützung bei Beteiligungsverfahren, insbesondere im Rahmen von Anhörungen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Die Beratung zu Verfahrenswegen und Mitwirkungsmöglichkeiten nach dem IGG NRW

Rechtliche Grundlage

Die Arbeit der Koordinierungsstelle beruht auf § 9 Abs. 4 des Inklusionsgrundsätzegesetzes Nordrhein-Westfalen (IGG NRW).

Das IGG NRW setzt wesentliche Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Landesrecht um und verfolgt das Ziel, inklusive Lebensverhältnisse zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.

So arbeitet die Koordinierungsstelle

Die Koordinierungsstelle stellt sicher, dass die Verbände umfassend und frühzeitig über relevante politische Entwicklungen informiert werden. Konkret bedeutet das:

  • Auswertung und Aufbereitung:
    Laufende Gesetzes- und Verordnungsverfahren der Landesregierung und des Landtags werden systematisch beobachtet und für die beteiligten Organisationen aufbereitet.
  • Informationsverteilung:
    Alle relevanten Informationen, insbesondere zu Anhörungsverfahren, werden per E-Mail an die im Verteiler aufgenommenen Verbände versendet.
  • Beratung:
    Auf Anfrage berät die Koordinierungsstelle zu inhaltlichen und formalen Aspekten der Beteiligung, etwa zur Einreichung von Stellungnahmen.

Wichtig: Die Koordinierungsstelle sammelt oder bewertet keine Stellungnahmen. Diese werden direkt von den jeweiligen Verbänden an die zuständigen Stellen der Landesregierung übermittelt.

Verteiler und Kontakt

Möchten Sie als Verband in den Verteiler aufgenommen werden?

Dann schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:

E-Mail: koordinierung@lbbp.nrw.de

Betreff: “Koordinierungsstelle – Aufnahme in den Verteiler”

Aktuelle Beteiligungsverfahren

In diesem Bereich finden Verbände aktuelle Anhörungsverfahren zu Gesetzes- oder Verordnungsentwürfen der Landesregierung.

Bitte beachten Sie:

  • Nur anerkannte Organisationen und Verbände können Stellungnahmen abgeben und Unterlagen einsehen.
  • Einzelpersonen sind von der Beteiligung leider ausgeschlossen.

Für weitere Informationen oder zur Anforderung von Unterlagen wenden Sie sich gerne direkt an unser Team.