Barrierefreie Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen
Gesundheitsversorgung für alle – gleichberechtigt, zugänglich, respektvoll
Gesundheit ist ein Menschenrecht – und muss für alle Menschen gleichermaßen erreichbar sein. Doch gerade für Patienten mit Behinderung ist der Zugang zu medizinischen Leistungen oft mit Hürden verbunden: fehlende Aufzüge, zu enge Behandlungsräume, mangelnde Kommunikation oder unverständliche Informationen.
Claudia Middendorf, Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und Patienten und Patientinnen in Nordrhein-Westfalen, setzt sich dafür ein, dass Arztpraxen barrierefrei werden – baulich, kommunikativ und organisatorisch.
Barrierefreiheit: mehr als Rampen und Aufzüge
Barrierefreiheit im Gesundheitswesen bedeutet weit mehr als den Zugang zum Gebäude. Sie umfasst:
- Bauliche Zugänglichkeit (z. B. rollstuhlgerechte Eingänge, breite Türen, barrierefreie Toiletten)
- Kommunikationszugang (z. B. Informationen in Leichter Sprache, Gebärdensprachdolmetscher)
- Abläufe, die auf individuelle Bedarfe abgestimmt sind (z. B. längere Untersuchungszeiten, Begleitpersonen, Assistenzhunde)
- Digitale Barrierefreiheit (z. B. barrierearme Webseiten, Online-Terminvergabe für Screenreader-Nutzer)
Gesetzliche Grundlagen – Gesundheit als gleichwertiges Recht
Die Grundlage für barrierefreie Arztpraxen bilden zentrale gesetzliche Regelungen:
- Artikel 9 UN-Behindertenrechtskonvention:
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf Zugang zur physischen Umwelt, zu Transport, Kommunikation – und medizinischen Einrichtungen. - Artikel 25 UN-BRK – „Gesundheit“:
Es muss sichergestellt sein, dass Menschen mit Behinderung eine Gesundheitsversorgung erhalten,
„… in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard wie andere Menschen“. - § 75 SGB V verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen, über die Barrierefreiheit von Arztpraxen zu informieren – bundesweit, transparent und online abrufbar.
- § 2a SGB V legt fest, dass die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung im gesamten Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung zu berücksichtigen sind.
- weitere rechtliche Informationen hier!
Der Weg zur barrierefreien Praxis – NRW geht voran
In Nordrhein-Westfalen gibt es viele positive Entwicklungen – aber auch Nachholbedarf. Ziel ist es, gemeinsam mit Ärzten, Kassenärztlichen Vereinigungen und der Politik praxistaugliche Lösungen zu fördern.
Die Landesbeauftragte setzt sich ein für:
- verbindliche Barrierefreiheitsstandards bei Neuzulassungen und Umbaumaßnahmen
- Förderung von Beratungsangeboten für Praxen zum Thema Inklusion
- Ausbau digital barrierefreier Informationsportale für Patienten
- Schulungen für medizinisches Fachpersonal im Umgang mit Menschen mit Behinderung
- finanzielle Unterstützung bei notwendigen Umrüstungen
Orientierungshilfe für Patienten:
Was kann ich tun, wenn eine Praxis nicht barrierefrei ist?
Nicht alle Barrieren sind auf den ersten Blick sichtbar. Wenn Ihnen auffällt, dass wichtige Barrierefreiheitsmerkmale fehlen, können Sie:
- den Praxisbetrieb freundlich darauf hinweisen und auf gesetzliche Grundlagen aufmerksam machen
- sich an die Patientenbeauftragten Ihrer Krankenkasse wenden
- bei schwerwiegenden Einschränkungen eine Beschwerde bei der Kassenärztlichen Vereinigung einreichen
- Ihre Erfahrungen an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in NRW melden
- Kontaktformular – Claudia Middendorf
Perspektive: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Auch auf Bundesebene wird aktuell an einem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gearbeitet, das künftig stärker auch medizinische Angebote einbeziehen soll. Die Landesbeauftragte bringt dabei aktiv die Perspektive aus NRW ein.
„Barrierefreiheit darf kein Extra sein – sie ist Voraussetzung für gleiche Rechte im Gesundheitssystem.“
Wie finde ich eine barrierefreie Arztpraxis?
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in NRW bieten Online-Verzeichnisse, in denen man gezielt nach barrierefreien Praxen suchen kann:
Unser Tipp: Achten Sie auf Filter wie „barrierefreier Zugang“, „rollstuhlgerecht“ oder „Gebärdensprachkompetenz“.
Mitmachen und Vernetzen
Wenn Sie sich für barrierefreie Gesundheitsversorgung engagieren möchten – als Patient, Angehöriger oder Arzt – freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.
Die Landesbeauftragte unterstützt den Austausch zwischen Betroffenen, Fachkräften und Entscheidungsträgern – z. B. in Modellprojekten oder auf Veranstaltungen in NRW.