Patientinnen und Patienten: Recht und Gesetz
Verlässlich. Verständlich. Gesetzlich geschützt.
In einer modernen Gesundheitsversorgung stehen nicht nur medizinische Leistungen im Mittelpunkt – sondern der Mensch selbst. Patienten in Nordrhein-Westfalen haben gesetzlich verbriefte Rechte, die ihnen Klarheit, Mitbestimmung und Sicherheit garantieren.
Als Patientenbeauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen setze ich mich dafür ein, dass diese Rechte bekannt sind, geachtet werden – und im Alltag Wirkung zeigen.
Ihre wichtigsten Patientenrechte auf einen Blick
Bevor eine Behandlung beginnt, muss der behandelnde Arzt umfassend und verständlich über Diagnose, Ablauf, Risiken und Alternativen informieren. Nur auf dieser Grundlage kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden.
Keine Behandlung darf gegen den eigenen Willen erfolgen. Patienten haben das Recht, Therapien zuzustimmen oder abzulehnen – auch wenn diese medizinisch empfohlen werden. Die persönliche Entscheidung steht immer im Vordergrund.
Patienten haben das Recht, ihre vollständige Akte einzusehen und Kopien zu erhalten. Das schafft Transparenz und ermöglicht eine selbstbestimmte Auseinandersetzung mit der eigenen Behandlung.
Medizinische Daten unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Ärzte, Pflegekräfte und Einrichtungen dürfen Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergeben.
Patienten haben Anspruch auf unabhängige Beratung – zum Beispiel bei Unklarheiten über Behandlungsfehler, Krankenkassenentscheidungen oder Versorgungsleistungen. In Nordrhein-Westfalen gibt es dafür zahlreiche Anlaufstellen.
Bei Problemen oder Verdachtsfällen – etwa einer fehlerhaften Behandlung – haben Patienten das Recht, sich zu beschweren oder rechtliche Schritte einzuleiten. Unterstützung leisten hier unter anderem Ombudsstellen, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) und Patientenfürsprecher in Krankenhäusern.
Wo finde ich Hilfe?
In Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen vielfältige Anlaufstellen zur Seite:
- Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)
Kostenfreie Beratung zu medizinischen, rechtlichen und sozialen Fragen. - Patientenfürsprecher in Krankenhäusern
Ansprechpartner bei Beschwerden oder Konflikten im Klinikalltag. - Ombudspersonen im Gesundheits- und Pflegebereich
Vermittler zwischen Patienten und Leistungserbringer – neutral und vertraulich. - Pflegestützpunkte und Gesundheitsämter vor Ort
Beratung zu Pflege, Versorgung und Hilfeleistungen. - Beratung bei Behandlungsfehlern
Zur Übersicht der Beratungsangebote in NRW
Gesetzliche Grundlagen
Die Rechte von Patienten ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen und Regelwerken. Besonders relevant sind:
- das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 630a ff. BGB – Patientenrechtegesetz)
- das Sozialgesetzbuch V (SGB V) - Gesundheitsleistungen
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- sowie landesrechtliche Regelungen zur Gesundheits- und Patientenversorgung in Nordrhein-Westfalen (Zum Beispiel, KHGG NRW (Krankenhausgestaltungsgesetz NRW), WTG NRW (Wohn -und Teilhabegesetz NRW))
Was tun im Konfliktfall?
Ob es um nicht nachvollziehbare Diagnosen, mangelnde Aufklärung, Behandlungsfehler oder Probleme mit der Krankenkasse geht – lassen Sie sich unterstützen. Oft lassen sich Missverständnisse klären, bevor ein Rechtsstreit nötig wird.
Kontakt
Ich bin für Sie da – unabhängig, vertraulich und kostenfrei. Ihre Anliegen fließen direkt in meine politische Arbeit ein und helfen dabei, die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.