Barrierefreiheit im Bau- und Wohnungswesen
Ein selbstbestimmtes Leben beginnt an der eigenen Haustür. Wer seine Wohnung, den Aufzug, das Treppenhaus oder das nächste Bürgeramt ohne fremde Hilfe erreichen und nutzen kann, erlebt echte Teilhabe. Barrierefreies Bauen und Wohnen ist deshalb keine technische Nische, sondern eine Grundvoraussetzung für Inklusion.
Claudia Middendorf, die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen, setzt sich dafür ein, dass Barrierefreiheit im Wohnungsbau, in öffentlichen Gebäuden und bei der Stadtentwicklung nicht nur mitgedacht, sondern konsequent umgesetzt wird.
Was bedeutet barrierefreies Bauen?
Barrierefreiheit bedeutet, dass bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Gebäude und Wohnungen so gestaltet sind, dass alle Menschen – unabhängig von Einschränkungen – sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.
Diese Anforderungen sind unter anderem in folgenden Vorschriften geregelt:
- § 8 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
- § 7 BGG Nordrhein-Westfalen
- § 49 Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
- DIN 18040 Teil 1–3
- Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
- Teil 2: Barrierefreie Wohnungen
- Teil 3: Verkehrs- und Freiraumgestaltung
Auch für Mietverhältnisse gilt: Laut § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Mieter verlangen, dass ihnen bauliche Veränderungen erlaubt werden, die dem barrierefreien Gebrauch dienen – zum Beispiel Rampen, Türverbreiterungen oder Haltegriffe im Bad.
Fördermöglichkeiten: Wer barrierefrei baut, wird unterstützt
Barrierefreiheit darf keine Kostenfrage sein. Es gibt verschiedene Förderprogramme von Bund, Land und Kommunen, die bauliche Anpassungen unterstützen. Wichtig: Fördermittel müssen in der Regel vor Beginn der Baumaßnahmen beantragt werden.
Förderprogramme im Überblick:
- KfW-Förderprogramm 455-B “Altersgerecht Umbauen”
- Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Badezimmern, Eingängen, Treppen etc.
- Wohnraumförderung der NRW.BANK
- Zuschüsse oder Darlehen für barrierefreien Neubau oder Umbau im geförderten Wohnungsbau.
- Kommunale Förderprogramme
- Viele Städte und Kreise bieten eigene Unterstützung für barrierefreies Bauen – etwa im Rahmen von Quartiersentwicklungen oder Seniorenpolitik.
Wohnberatung: Unterstützung vor Ort
In vielen Kommunen gibt es Wohnberatungsstellen, die über technische Möglichkeiten, rechtliche Rahmenbedingungen und finanzielle Hilfen beim barrierefreien Umbau informieren – neutral, persönlich und kostenfrei.
Auch die Verbraucherzentrale NRW bietet praktische Ratgeber und Checklisten für Betroffene, Angehörige und Vermieter.
Das Engagement von Claudia Middendorf
Barrierefreies Wohnen ist ein Schwerpunkt der politischen Arbeit von Claudia Middendorf. Als Landesbeauftragte bringt sie die Perspektive von Menschen mit Behinderungen aktiv ein – in Gesetzgebungsverfahren, politischen Gremien und Fachnetzwerken.
Sie setzt sich insbesondere für folgende Themen ein:
- die konsequente Umsetzung der Landesbauordnung in Bezug auf Barrierefreiheit,
- mehr Verbindlichkeit für barrierefreie Standards im geförderten Wohnungsbau,
- Aufklärung und Zusammenarbeit mit Architektinnen und Architekten, Wohnungswirtschaft und Bauaufsicht,
- die Verzahnung von Inklusion, altersgerechtem Wohnen und Quartiersentwicklung.
Barrierefreiheit im Bau ist keine Sonderlösung, sondern ein Qualitätsmerkmal für modernes, inklusives Bauen. Sie macht unsere Städte und Gemeinden lebenswerter – für alle. Denn was Menschen mit Behinderungen hilft, nutzt der ganzen Gesellschaft: Familien mit Kinderwagen, älteren Menschen, Verletzten oder einfach nur in Alltagssituationen.
Möchten Sie mehr zu konkreten Projekten oder Fördermöglichkeiten erfahren? Oder eine Anregung weitergeben? Das Team der Landesbeauftragten freut sich über Ihre Nachricht.