WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Apparate auf einer Intensivstation

Gemeinsame Erklärung IPREG

Die Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderung haben sich in einer gemeinsamen Erklärung an die Abgeordneten des Bundestages gewandt, um darauf hinzuweisen, dass der Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPREG) gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt. Die Beauftragten fordern dringend eine Nachbesserung der Regelung für die außerklinische Intensivpflege in § 37c SGB V und verweisen auf das verfassungsmäßig verbriefte Wunsch- und Wahlrecht des Wohnortes und der Wohnform.

München, 23.06.2020 - Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes widerspricht dem Recht auf Selbstbestimmung und damit der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, den Entwurf abzulehnen

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen an die Abgeordneten des Bundestages. Dabei geht es um den geänderten Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes aus dem Bundesgesundheitsministerium, das die Versorgung von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege regeln soll.

Die Beauftragten kritisieren, dass auch dieser Entwurf klar gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstößt, die in Artikel 19 festlegt, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich ein Wunsch- und Wahlrecht des Wohn- und Aufenthaltsortes haben. Darüber hinaus bestimmt Artikel 4 lit. d, dass „Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen [sind].“

Alle Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen fordern daher die Abgeordneten dazu auf, dem Gesetzesentwurf in der derzeitigen Fassung nicht zuzustimmen und Änderungsanträge zu folgenden Punkten zu stellen:

Das verfassungsmäßig verbriefte Wunsch- und Wahlrecht des Wohnortes und der Wohnform darf nicht aufgrund des Fachkräftemangels ausgehebelt werden. Es müssen der Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen und auch der Erstattungsanspruch gegenüber den Krankenkassen für selbstbeschafftes Personalgesetzlich verankert werden.

Holger Kiesel, Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung und Sprecher der Konferenz der Beauftragten aus Bund und Länder für Menschen mit Behinderungen, fordert: „Das Bundesgesundheitsministerium muss sich so lange mit den Verbänden und dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zusammensetzen, bis dieses Gesetz den Anforderungen und Bedürfnissen von uns Menschen mit Behinderung gerecht wird. Jeder und jede Abgeordnete, die diesem Entwurf zustimmen, stimmen für einen Gesetzesentwurf, der internationalem Recht widerspricht.“

 

Holger Kiesel
Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Hausadresse: Winzererstraße 9, 80797 München - Briefadresse: 80792 München
Telefon: 089 1261-2799 - Telefax: 089 1261-2453
Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bayern.de
verantwortlich: Sandra Kissling-Thomas - E-Mail: behindertenbeauftragter@stmas.bayern.de