Magdeburger Erklärung

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63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern

Am 24. und 25. März 2021 kamen in Dresden die Behindertenbeauftragten des Bundes und der Länder zum 63. Mal für ein Treffen zusammen. Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) verabschiedeten sie die "Magdeburger Erklärung", die das Recht auf umfassende Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus betont. Gefordert wird eine konsequent an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland.

Berlin, 25. März 2022

Mehr Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus gefordert

63. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) ++ Gemeinsame Erklärung verabschiedet

Zum Abschluss ihres 63. Treffens am 24. und 25. März haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern heute in ihrer „Magdeburger Erklärung“ das Recht auf umfassende Teilhabe in Sport, Freizeit, Kultur und Tourismus betont. Im Rahmen einer zweitägigen Konferenz waren wesentliche Aspekte für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit diskutiert worden. Dem Treffen zugeschaltet waren für ein Grußwort die Ministerin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Frau Petra Grimm-Benne sowie der Staatssekretär aus diesem Ministerium, Herr Wolfgang Beck. Das Programm enthielt zudem Beiträge von Expert*innen aus Verwaltung und Wissenschaft. Wesentliche Beiträge kamen zudem von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR), die Mit-Gastgeber für das Treffen war, sowie dem Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR). Angesichts des Krieges in der Ukraine und der wachsenden Zahl an Flüchtenden nahmen die Beauftragten auch und wiederholt die besonderen Belange von Geflüchteten mit Behinderungen in den Blick.

Dr. Christian Walbrach, aktuell Vorsitzender der Konferenz der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern, betonte die Bedeutung des Tagungsthemas. „Gerade Aktivitäten im Sport, in der Freizeit und der Kultur besitzen einen enormen Lebenswert, für alle Menschen und vor allem auch in Krisenzeiten. Wir müssen diese Rechte auf Teilnahme, Teilhabe und Teilgabe zu jeder Zeit sichern. Diese Rechte sind keine Geste der Wohltätigkeit, sondern Ausdruck unseres gesellschaftlichen Selbstverständnisses.“

„Teilhabe an Freizeitaktivitäten sollte kein Luxus sein, sondern etwas ganz Selbstverständliches, das allen Menschen offensteht. Besonders in Krisenzeiten hat sie eine wichtige ausgleichende Wirkung. Deswegen dürfen wir in unseren Bemühungen, auch hier für mehr Inklusion zu sorgen, nicht nachlassen“, so Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter der Bundesregierung. „Dabei ist Barrierefreiheit stets auch eine Frage der Qualität und ein Zeichen von Fortschritt. Sie muss konsequent vorangebracht werden. Dafür müssen sich alle Akteur*innen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft konsequent dazu bekennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen.“

Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen fordern gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. eine konsequent an den Menschenrechten und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgerichtete Politik in Deutschland ein.

Die konkreten Forderungen finden sich in der am 25.03.2022 durch die Beauftragten beschlossene Magdeburger Erklärung.