WIR IN NRW
DER MENSCH STEHT IM MITTELPUNKT

Neue Corona-Regeln

Mikroskopische Viren

Neue Corona-Regeln

Die Verordnung mit den jeweils geltenden Corona-Regeln wurde in den letzten Monaten immer wieder an die aktuelle Situation angepasst. Ab dem 01. Februarr 2023 gilt - zunächst bis zum 28. Februar 2023 - die neue Coronaschutzverordnung.

Seit Anfang März 2020 hat die Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung mit den jeweils geltenden Corona-Regeln wurde in den letzten Monaten immer wieder an die aktuelle Situation angepasst. Ab dem 01. März 2023 gelten nur noch wenige Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen läuft am 28. Februar nach 1.073 Tagen aus. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen ab dem 1. März.

„Die Corona-Schutzverordnung hat uns fast drei Jahre verlässlich durch die Pandemie begleitet. Sie hat nicht selten unser Leben und unsere Handlungsfreiheit eingeschränkt – wenn das erforderlich war, um das Infektionsgeschehen beherrschbar zu halten. Dabei galt unser Augenmerk stets dem Schutz vulnerabler Gruppen und der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems”, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Da auf Bundesebene die Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die dort bisher bestehenden Maskenpflichten für Beschäftigte entfallen, verzichtet das Land entsprechend auch auf die Maskenpflichten für Beschäftigte in Arztpraxen.

Die in wenigen Bereichen verbliebenen landesrechtlichen Regelungen für positiv getestete Personen (Betretungs- und Beschäftigungsverbote in vulnerablen Einrichtungen) entfallen ebenfalls. Da auch für diese Bereiche künftig die bundesrechtliche Testpflicht generell entfällt, fehlt der Anknüpfungspunkt zum Beispiel für Betretungsverbote.

Auch die speziellen Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen für Pflegeheime und Eingliederungshilfeeinrichtungen in einer besonderen Allgemeinverfügung geregelt waren, werden nicht verlängert. Somit verbleibt ab dem 1. März alleine die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Pflegheimen, Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen. Diese ergibt sich dann unmittelbar aus dem Bundesinfektionsschutzgesetz.

Minister Laumann: „Ich danke allen Menschen, die in den letzten drei Jahren die wechselnden Verordnungen mit großem persönlichen Engagement in Behörden, Unternehmen oder Vereinen umgesetzt haben sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die die Corona-Schutzverordnung in ihrem Alltag verantwortungsvoll beachtet haben. Das war gelebte Solidarität, die uns geholfen hat, gemeinsam durch die Pandemie zu kommen. Diese Solidarität sollten wir uns bewahren und mit unseren Erfahrungen im Umgang mit dem Virus weiter gut aufeinander achten und auch respektieren, wenn jemand sich und andere weiterhin mit Maske und mehr Distanz schützen will.”

Hinweis: Am 28. Februar 2023 wird Minister Laumann anlässlich des dritten Jahrestags des ersten Coronafalls in Nordrhein-Westfalen (25. Februar 2020) und des Auslaufens der Corona-Schutzverordnung um 10.00 Uhr eine Pressekonferenz mit Rück- und Ausblick auf die Pandemie geben. Die Pressekonferenz wird auf den Social-Media-Kanälen des Landes Nordrhein-Westfalen (land.nrw) live übertragen.

Bei Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an: Telefon 0211 855-5.

Bei journalistischen Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.

Dieser Pressetext ist auch verfügbar unter www.land.nrw

Datenschutzhinweis betr. Soziale Medien

 

Weitere Informationen zum Coronavirus allgemein finden Sie – auch in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache – auf folgender Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: www.mags.nrw/coronavirus

Darüber hinaus hat die Landesregierung eine zentrale Internetseite zu diesem Thema online gestellt. Dort werden alle Informationen und Maßnahmen den Bürgerinnen und Bürgern gebündelt zur Verfügung gestellt. Diese Plattform finden Sie unter www.land.nrw/corona.

Zudem gibt es seit April 2021 eine Internetseite, die das Wissen über Corona vollständig in Leichter Sprache widergibt. Dort finden Sie Antworten auf vielfältige Fragen, Tipps für den Alltag mit Corona und Texte über Pressekonferenzen von Politikerinnen und Politikern. Diese Seite finden Sie unter: www.corona-leichte-sprache.de