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Recht auf Selbstbestimmung

Älterer Dame sitzt nachdenklich am Fenster

Claudia Middendorf: „Einrichtungen dürfen das Recht auf Selbstbestimmung nicht missachten!“

Claudia Middendorf: „Einrichtungen dürfen das Recht auf Selbstbestimmung nicht missachten!“

Heute gab die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten eine Erklärung ab, die das Recht auf Besuche in und auf das Verlassen von Wohneinrichtungen betont. Darin bittet sie die Einrichtungsleitungen, Besuche von Angehörigen in angemessener Form zu ermöglichen und weist darauf hin, dass das Verlassen der Einrichtung im Sinne der Teilhabe zu gewähren sei. Auch die Werkstätten werden gebeten, ihren Beschäftigten eine Rückkehr zu einem geregelten Alltag anzubieten.

28.05.2020

Düsseldorf – Die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten, Claudia Middendorf, ruft die Wohneinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dazu auf, den Bewohnerinnen und Bewohnern Besuche und das Verlassen ihrer Einrichtung zu ermöglichen.

Entsprechend der aktuell gültigen Version der Coronaschutzverordnung, vom 21.05.2020, können den Bewohnerinnen und Bewohnern, unter der Einhaltung von Auflagen, Besuche gestattet werden. Diese Regelungen betreffen sowohl die Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen als auch Alten- und Pflegeheime.

Dazu erklärt die Landesbehinderten- und -patientenbeauftragte, Claudia Middendorf: „Viele Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern in Wohnheimen haben sich in der letzten Zeit hilfesuchend an mich gewandt und mir berichtet, dass sie ihre Eltern, Kinder oder Partner derzeit nicht besuchen dürfen. Viele Einrichtungsleitungen verwehren ihren Bewohnerinnen und Bewohnern trotz der Lockerungen der Maßnahmen die Möglichkeit, besucht zu werden. Aus einigen Einrichtungen wurde mir sogar gemeldet, dass weiterhin das Verlassen des Wohngebäudes verboten sei. Gerade für Menschen mit Behinderungen sind diese Einschränkungen nicht nachvollziehbar. Das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe darf nicht missachtet werden.“

„Für die psychische Gesundheit ist der persönliche Kontakt zu vertrauten und geliebten Menschen für uns alle von besonderer Wichtigkeit. In der aktuell gültigen Version der Coronaschutzverordnung hat die Landesregierung klar dargestellt, welche Maßnahmen die Einrichtungen ergreifen müssen, um die Besuche zu erlauben. Aus meiner Sicht gibt es daher keinen Grund mehr, die Menschen in Wohneinrichtungen weiterhin einer sozialen Isolation auszusetzen. Gleiches gilt für die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, die aktuell noch geschlossen sind. Alle Werkstätten sollten ihren Beschäftigten anbieten, zu einem möglichst geregelten Alltag zurückkehren zu können“, so Middendorf weiter.

„Daher bitte ich die Einrichtungsleitungen eindringlich darum, die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir alle haben in den letzten Wochen gelernt, die Hygienemaßnahmen zu beachten und verantwortungsbewusst miteinander umzugehen. Die Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftigen und älteren Menschen dürfen nicht weiter eingeschränkt werden“, betonte Middendorf.