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Test-und Maskenpflicht fallen bereits zum 1. März

Vier Personen aus dem Gesundheitswesen halten jeweils eine Maske in der Hand

Dank erfolgreicher Corona-Politik: Test-und Maskenpflicht fallen bereits zum 1. März

In einer Presseerklärung vom 14. Februar 2023 erklärt das Bundesgesundheitsministerium, dass die Maskenpflicht für Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen ab März entfällt. Nur wer Patientinnen oder Heimbewohner besucht oder Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Die Testpflicht entfällt vollständig.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach in einer Pressemitteilung vom 14.02.2023:

„Deutschland ist gut durch die Pandemie gekommen. Wir haben eine relativ alte Bevölkerung, die Impfquote ist relativ niedrig. Und trotzdem haben wir weniger Tote zu beklagen als viele andere Länder. Das verdanken wir nicht zuletzt einer konsequenten Corona-Politik. Eine der konsequentesten in Europa.

Mit unserem 7-Punkte-Plan waren wir gut auf den Herbst vorbereitet. Das Virus ist zwar ansteckender geworden, aber nicht aggressiver. Und Impfungen und Ansteckungen haben die Immunität in der Bevölkerung wachsen lassen.

Unterm Strich ist die Infektionslage seit Wochen stabil. Die 7-Tage-Inzidenz stagniert. Die Krankenhäuser können die Corona-Kranken gut versorgen.

Und besonders freut mich, dass der Anteil der Covid-Toten in Pflegeheimen zuletzt stark gesunken ist. In den Vorjahren mussten wir noch rund 15 Prozent aller Covid-Toten in den Heimen beklagen. Ende vergangenen Jahres waren es nur noch 3,4 Prozent. 

Das spricht dafür, dass unsere Maßnahmen gewirkt haben. Die Beauftragten, die wir fürs Impfen, fürs Testen und für die Medikation eingesetzt haben. Und natürlich die konsequente Test- und Maskenpflicht. Der Erfolg dieser konsequenten Politik gibt uns Spielraum, die Corona-Maßnahmen früher zu lockern, als geplant.

Deswegen haben wir mit den Gesundheitsministern der Länder vereinbart, fast alle Test- und Maskenpflichten zum 1. März auslaufen zu lassen.

Nur beim Besuch von medizinischen Einrichtungen sollten wir weiterhin vorsichtig sein. Deshalb werden wir hier die Maskenpflicht noch ein paar Wochen aufrechterhalten.

Wer Patienten oder Heimbewohner besucht, wer Arzttermine wahrnimmt, muss weiterhin Maske tragen. Das sollte uns der Schutz vulnerabler Gruppen wert sein.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Aber die Pandemie hat ihren Schrecken verloren. Das Virus ist im Alltag beherrschbar. Und daraus ziehen wir Konsequenzen.“

In einer Mitteilung des BMG vom 24.02.2023 heißt es:

Zum 1. März sollen fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten auslaufen. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. So werden Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Abgeschwächte Pandemielage

Ursprünglich sollten die  Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage sollen – nach dem Aussetzen der Maskenpflicht im Personenfernverkehr Anfang Februar – nun weitere Regelungen vorzeitig wegfallen.

Die Bundesregierung hatte diesen Schritt sorgfältig abgewogen und die Pandemieentwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Freiwillig Maske tragen

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.