Koordinierungsstelle nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz (IGG NRW)
Stärkung der Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen
Die Koordinierungsstelle nach dem Inklusionsgrundsätzegesetz unterstützt Organisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen dabei, ihre gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte wirkungsvoll wahrzunehmen.